EEG-Novelle 2021 beschlossen

Anfang Januar 2021 wurde die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Parlament beschossen und veröffentlicht. Eine Vielzahl von Gesetzesänderungen ermöglicht die Umsetzung von neuen Ökostromanlagen.

Eine der wesentlichen Änderungen für die Photovoltaik ist die Anhebung der Obergrenze für Ausschreibungen von 10 auf 20 Megawatt. Damit können größere Projekte mit einer garantierten Einspeisevergütung über eine Laufzeit von 20 Jahren geplant werden. Zudem wurde die Flächenkulisse erweitert, so dass sich zukünftig Solarparks mit einer garantierten Einspeisevergütung in einem Korridor von 200 Meter (vorher 110 Meter) längs von Autobahnen und aktiven Bahnstrecken planen lassen.

Ein weiteres wichtiges Element der Novelle ist die Einführung von Innovationsausschreibungen für neue Technologien wie Agriphotovoltaik sowie schwimmende Solarparks (Floating Solar). Zusammen mit den bereits durchgeführten Innovationsausschreibungen für Hybridprojekte eröffnen diese neuen Segmente weitere Möglichkeiten für neue Projekte, was insbesondere angesichts des Flächenmangels in Deutschland wichtig ist. 

Aracari Solar EEG
Aracari Wind EEG

Auch wenn die Anpassungen am EEG bei weitem nicht so ambitioniert sind wie von der Branche erhofft, weisen einige der Änderungen in die richtige Richtung. Neben der bereits erwähnten Erweiterung der technischen und kaufmännischen Grenzen für garantierte Förderungen besteht vor allem die Möglichkeit, Kommunen am Stromverkauf zu beteiligen. Anfänglich für Wind und später möglicherweise für Photovoltaik kann der Eigentümer einer Anlage bis zu 0,2 Cent pro produzierter kWh an die örtliche Gemeinde auszahlen. Angesichts der immer komplexer werdenden Genehmigungsverfahren und der teilweise hohen Widerstände könnte dieser Mechanismus zu einer erhöhten Akzeptanz solcher grünen Projekte führen.